2.1 Ticketarten und Leistungen
Mit dem Kauf eines Einzeltickets erwerben die Käufer:innen das Recht auf den Besuch eines Spiels oder Veranstaltung in der bezeichneten Kategorie zum angegebenen Zeitpunkt. Mit dem Kauf eines Abonnements (Saisonkarte) oder eines Packages erwerben die Ticketinhaber:innen das Recht zum Besuch der Spiele oder von Veranstaltungen der bezeichneten Kategorie im definierten Zeitraum. Ein Package sind mehrere Einzeltickets, allenfalls vergünstigt und/oder mit zusätzlichen Leistungen, die ausschliesslich gemeinsam als Bündel erworben werden können. Soweit nachfolgend nicht anders geregelt ist, gelten für Packages die Bestimmungen für Abonnemente sinngemäss. Allfällige Vergünstigungen oder zusätzlichen Leistungen für Abonnent:innen (z.B. Bring-a-Friend-Aktion, Vorkaufsrecht, Vergünstigungen im YB-Fanshop und weitere Vorteile) richten sich ausschliesslich nach den jeweiligen Ankündigungen auf www.bscyb.ch. Es besteht diesbezüglich kein Rechtsanspruch.
2.2 Bestellung und Vertragsabschluss
YB bietet Käufer:innen die Möglichkeit, Einzeltickets und Abonnemente nach Massgabe dieser Ticketing-AGB online sowie an offiziellen Verkaufsstellen zu erwerben. Mit der Bestellung geben die Käufer:innen ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss ab. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung der Bestellung durch YB zustande. Sind die bestellten Plätze nach Vertragsschluss aus Gründen, die YB nicht zu vertreten hat oder aus organisatorischen bzw. sicherheitsrelevanten Gründen, nicht verfügbar, ist YB berechtigt, möglichst gleichwertige Ersatzplätze zuzuteilen. YB kann Ticketinhaber:innen aus betrieblichen, sicherheitsrelevanten oder organisatorischen Gründen sowie zur Optimierung der Sitzplatzbelegung andere Plätze derselben oder einer gleichwertigen Kategorie zuweisen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Platz besteht nicht. Sämtliche Plätze verbleiben im Verfügungsbereich von YB bzw. der Stadionbetreiberin. Umplatzierungen sind zu akzeptieren und begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung, Preisreduktion oder Entschädigung. YB behält sich vor, die Anzahl der pro Person bestellbaren Tickets oder Abonnemente jederzeit zu beschränken.
2.3 Preise, Gebühren und Zahlungsbedingungen
Massgebend sind die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise. Die Preise im Public-Bereich verstehen sich in Schweizer Franken inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer von 2.6% sowie des städtischen Sicherheitszuschlags von CHF 1.50, exklusive allfälliger Versand- oder Bearbeitungsgebühren. Die Preise im VIP- und Hospitality-Bereich verstehen sich in Schweizer Franken exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer von 8.1% und inklusive des städtischen Sicherheitszuschlags von CHF 1.50 sowie allfälliger Versand- und Bearbeitungsgebühren. YB behält sich vor, an Vorverkaufsstellen zusätzliche Bearbeitungsgebühren zu erheben.
Bestellungen werden ausschliesslich gegen Vorauszahlung ausgeführt. Die Zahlung erfolgt mit den von YB angebotenen Zahlungsmöglichkeiten. Der Versand bzw. die Übergabe von Tickets oder Abonnementen erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang. Bei unvollständiger oder nicht fristgerechter Zahlung sowie bei ungenügender Kreditkarten- oder Kontodeckung ist YB berechtigt, Bestellungen zu stornieren, Tickets oder Abonnemente zu sperren und diese erneut zum Verkauf freizugeben. Bearbeitungskosten können den Käufer:innen belastet werden. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
2.4 Ausstellung und Nutzung von Tickets
Einzeltickets und Abonnemente können nach Wahl von YB elektronisch über die YB-Ticket-App (Mobile Ticket) oder physisch (Papierticket bzw. Saisonkarte auf Plastikkarte) ausgestellt werden. Bei Mobile Tickets wird der QR-Code in der Regel frühestens 24 Stunden vor Spielbeginn freigeschaltet. Mobile Tickets können ausschliesslich über die in der YB-Ticket-App integrierte Transfer-Funktion übertragen werden. Eine Weitergabe ausserhalb dieser Funktion, insbesondere mittels Screenshots, Fotokopien oder sonstigen Reproduktionen, ist ausgeschlossen. Die Ticketinhaber:innen sind bei Mobile Tickets selbst verantwortlich für die Funktionsfähigkeit ihres mobilen Endgeräts und der verwendeten Software, insbesondere hinsichtlich Displayfunktion, Akkuleistung, Internetverbindung sowie Kompatibilität der App. Physische Tickets werden von YB produziert und ausgeliefert. Deren Weitergabe ist ausschliesslich in physischer Form möglich. Zum Stadioneintritt berechtigt ausschliesslich der von YB bereitge-stellte und zum Zeitpunkt des Zutritts gültige QR-Code bzw. das entsprechende Originalticket. Nachahmungen, Kopien oder manipulierte Tickets berechtigen nicht zum Eintritt.
2.5 Übertragung und Weitergabe von Tickets
Einzeltickets und Abonnemente sind grundsätzlich übertragbar, sofern die vorliegenden Ticketing-AGB (inkl. Stadionordnung) mitübertragen und eingehalten werden. Bei einer Übertragung bleiben sämtliche mit dem Ticket verbundenen Bedingungen weiterhin gültig. Insbesondere bleiben Ermässigungsvoraussetzungen bestehen. Ermässigte Tickets dürfen ausschliesslich an Personen weitergegeben werden, welche über einen identischen Ermässigungsanspruch verfügen. Liegt kein entsprechender Anspruch vor, kann YB die Differenz zum regulären Ticketpreis nachverlangen oder den Zutritt verweigern. Wer Tickets an Dritte weitergibt, verpflichtet diese zur Einhaltung dieser AGB sowie der Stadionordnung. Die ursprüngliche Käuferin bzw. der ursprüngliche Käufer haften für Schäden und Verstösse, die aus der Verletzung der Verpflichtung, die Ticketing-AGB zu übertragen, oder aus einer gesetzlichen Haftungsgrundlage entstehen.
2.6 YB-Ticketbörse und Weiterveräusserung
Der Erwerb von Tickets erfolgt ausschliesslich zum privaten Gebrauch. Jede gewerbliche oder kommerzielle Weiterveräusserung, insbesondere mit Gewinnerzielungsabsicht oder über nicht autorisierte Plattformen, ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von YB untersagt. Zulässig ist die Weiterveräusserung ausschliesslich über den offiziellen
Zweitmarkt von YB (YB-Ticketbörse). Die Nutzung der Ticketbörse richtet sich nach den jeweils gültigen
Bedingungen von YB. Diese ergänzen die vorliegenden Ticketing-AGB und bilden integrierenden Bestandteil der Ticketnutzung. YB ist berechtigt, den Zugang zur Ticketbörse auf bestimmte Ticketarten, Spiele oder Zeitfenster zu beschränken oder die Nutzung im Einzelfall zu verweigern. Bei Verstössen gegen diese Bestimmungen kann YB Massnahmen gemäss Ziffer 5 ergreifen. Zudem ist YB berechtigt, eine Konventionalstrafe von bis zu CHF 5’000.00 geltend zu machen.
Gesperrte oder ausserhalb der YB-Ticketbörse weiterveräusserte Tickets verlieren ihre Gültigkeit. Ein Anspruch auf Ersatz, Rückerstattung, Umtausch oder Aufwertung besteht nicht. YB übernimmt keine Verantwortung für Tickets, die über nicht autorisierte Drittplattformen, Ticketbörsen oder Auktionsplattformen erworben wurden. Der Zutritt kann in diesen Fällen verweigert werden. Die Geltendmachung der hiervor erwähnten Konventionalstrafe erfolgt zusätzlich zu weiteren zivil- oder strafrechtlichen Ansprüchen. Weitergehende Schadenersatzforderungen bleiben vorbehalten.
2.7 Lieferung, Prüfung und Reklamation
Die Zustellung von Einzeltickets und Abonnementen erfolgt elektronisch oder über einen von YB bestimmten Versanddienstleister. Versand- und Bearbeitungskosten können den Käufer:innen separat belastet werden. Die Ticketinhaber:innen sind verpflichtet, erhaltene Tickets und Abonnemente unverzüglich nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere hinsichtlich Veranstaltung, Datum, Platzkategorie, Anzahl und Preis, zu prüfen. Allfällige Beanstandungen sind YB innerhalb 24 Stunden nach Erhalt, spätestens jedoch vor Spielbeginn oder vor der Veranstaltung, mitzuteilen. Unterbleibt eine rechtzeitige Reklamation, können nachträgliche Änderungen, Ersatzleistungen oder Rücknahmen ausgeschlossen werden, sofern der Mangel bei sorgfältiger Prüfung erkennbar gewesen wäre. Tickets und Abonnemente sind sorgfältig aufzubewahren und vor Beschädigung, Verlust, Nässe, Hitze oder sonstigen Beeinträchtigungen zu schützen. Kann ein Ticket aufgrund einer Beschädigung oder Manipu-lation am Zutrittssystem nicht eingelesen werden, besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Zutritt. YB kann nach eigenem Ermessen ein Duplikat oder einen Ersatz ausstellen und hierfür eine Bearbeitungsgebühr erheben.
2.8 Rückgabe, Umtausch, Absagen und Spieländerung
Der Umtausch sowie die Rückgabe von Einzeltickets und Abonnementen sind grundsätzlich ausgeschlossen, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen sowie anderslautender Regelungen oder Entscheide von YB im Einzelfall. YB weist darauf hin, dass Spiele oder Veranstaltungen aufgrund von Entscheiden zuständiger Verbände (insbesondere SFV, SFL und UEFA), Behörden, Sicherheitsorgane oder Veranstalter kurzfristig verschoben, abgesagt, abgebrochen oder mit Einschränkungen durchgeführt werden können. Dies gilt insbesondere auch für Spiele unter teilweisem oder vollständigem Ausschluss von Zuschauer:innen, Spielortänderungen oder sonstige behördlich angeordnete Massnahmen. Die Ticketinhaber:innen sind verpflichtet, sich regelmässig über die offiziellen Kommunikationskanäle von YB, insbesondere über die Website, über allfällige Änderungen zu informieren. Bereits erworbene Tickets behalten bei einer Verschiebung grundsätzlich ihre Gültigkeit für das neu angesetzte Spieldatum. Sofern YB im Einzelfall eine Rückgabe, einen Umtausch, eine Ersatzleistung oder eine Rückerstattung zulässt, erfolgt dies ausschliesslich innerhalb der von YB kommunizierten Fristen und Bedingungen. Bearbeitungs-, Versand- und Systemgebühren werden grundsätzlich nicht zurückerstattet. Ein Anspruch auf Barauszahlung besteht nur, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder von YB ausdrücklich vorgesehen wird. Für Tickets, die über Drittanbieter oder offizielle Vorverkaufsstellen (z.B. Ticketcorner AG) erworben wurden, gelten ergänzend deren jeweilige Geschäftsbedingungen.
2.9 Verlust, Beschädigung und Ersatztickets
Bei Verlust, Vergessen oder Beschädigung von personalisierten Einzeltickets, Abonnementen oder Packages kann YB nach eigenem Ermessen ein Duplikat oder Ersatzticket ausstellen. Die Ausstellung erfolgt ausschliesslich an die ursprünglich registrierte Käuferin bzw. den ursprünglich registrierten Käufer und kann von einem Identitätsnachweis abhängig gemacht werden. Mit der Ausstellung eines Duplikats verliert das ursprüngliche Ticket automatisch seine Gültigkeit. Für die Ausstellung von Duplikaten oder Ersatztickets kann YB eine Bearbeitungsgebühr gemäss der jeweils gültigen Gebührenregelung erheben.
2.10 Ermässigungen, Ausweise und Altersregelungen
Für Tickets oder Abonnemente mit Ermässigung ist auf Verlangen ein gültiger Berechtigungsnachweis vorzulegen. YB sowie die eingesetzten Kontrollorgane sind berechtigt, beim Zutritt zum Stadion jederzeit entsprechende Ausweis- oder Berechtigungsprüfungen durchzuführen. Kann ein gültiger Nachweis nicht erbracht werden, besteht kein Anspruch auf Zutritt mit dem ermässigten Ticket. YB ist berechtigt, die Differenz zum regulären Ticketpreis nachzuverlangen oder den Zutritt zu verweigern. Massgeblicher Zeitpunkt für die Berechtigung einer Ermässigung ist: bei Einzeltickets der Veranstaltungstag, bei Abonnementen das Kaufdatum, bei Ticket oder Packages mit Vorkaufsrecht das Kaufdatum des zugrunde liegenden Abonnements. Kinder unter 6 Jahren erhalten bei Meisterschaftsspielen der Swiss Football League in Begleitung einer mindestens 16-jährigen Person freien Eintritt. Es besteht kein Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz. Ein separates Ticket ist hierfür nicht erforderlich. YB kann für einzelne Wettbewerbe oder Veranstaltungen, insbesondere Cup- oder UEFA-Spiele, eine Ticketpflicht auch für Kinder unter 6 Jahren vorsehen. Zur Alters- oder Berechtigungsprüfung ist beim Zutritt ein gültiger amtlicher oder offiziell anerkannter Nachweis vorzulegen. Kinder unter 12 Jahren erhalten nur in Begleitung einer mindestens 16-jährigen Person Zutritt zum Stadion. Unbegleitete Kinder unter 12 Jahren können vom Zutritt ausgeschlossen werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises.