RESULTATE
Fanionteams  
YB - Étoile Carouge * 5:0
Hoffenheim - YB Frauen * 5:0
   
Youth Base  
Prishtina Bern - U21 * 2:0
Winterthur - U19 4:3
Luzern - U17 4:2
Lausanne - U16 5:1
Bern - U15 * 0:5
   
Nachwuchs Frauen  
FU20 - GC n.P.  4:1
FU18 - GC (C) 1:2
FU16 - Team AFF/FFV *  7:2
Thörishaus - FU15 12:1
Wyler - FU14  1:0
   
* = Testspiel / (C) = Cupspiel

AGB

AGB | BSC YOUNG BOYS AG

Unter den nachfolgenden Links können die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) heruntergeladen werden, welche für den Kauf von Tickets und Abonnemente beim BSC YOUNG BOYS für die Spiele gelten, welche durch die BSC YOUNG BOYS AG (Veranstalter/YB) organisiert werden.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINUNGEN (DE)
Stand: Juli 2026
 

AGB | BSC YOUNG BOYS AG

Nachfolgend können die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von der BSC YOUNG BOYS AG ohne Download eingesehen werden.

01Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Ticketing-AGB) gelten für den Erwerb und die Nutzung von Tickets (Einzeltickets und Abonnemente) für Veranstaltungen der BSC Young Boys AG (YB). Mit dem Erwerb oder der Nutzung eines Tickets akzeptieren die Ticketinhaber:innen diese Ticketing-AGB (bscyb.ch/agb), die Stadionordnung (bscyb.ch/stadionordnung) sowie die jeweils geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorgaben. Dies gilt auch für Personen, denen Tickets übertragen, weitergegeben oder überlassen werden. Für bestimmte Mitgliedschafts- oder Angebotsformen können ergänzende Bedingungen oder Statuten gelten, insbesondere für den YB KIDS CLUB sowie für Fördermitgliedschaften. Diese ergänzenden Regelwerke bilden integrierenden Bestandteil des Vertragsverhältnisses. Bei Widersprüchen gehen die speziellen Bestimmungen den vorliegenden Ticketing-AGB vor. Abweichende Vereinbarungen mit YB bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch YB. Vertragliche Beziehungen bestehen ausschliesslich zwischen den Ticketinhaber:innen und YB als Veranstalterin.
 

02Ticketing, Vertragsabschluss und Ticketnutzung

2.1     Ticketarten und Leistungen
Mit dem Kauf eines Einzeltickets erwerben die Käufer:innen das Recht auf den Besuch eines Spiels oder Veranstaltung in der bezeichneten Kategorie zum angegebenen Zeitpunkt. Mit dem Kauf eines Abonnements (Saisonkarte) oder eines Packages erwerben die Ticketinhaber:innen das Recht zum Besuch der Spiele oder von Veranstaltungen der bezeichneten Kategorie im definierten Zeitraum. Ein Package sind mehrere Einzeltickets, allenfalls vergünstigt und/oder mit zusätzlichen Leistungen, die ausschliesslich gemeinsam als Bündel erworben werden können. Soweit nachfolgend nicht anders geregelt ist, gelten für Packages die Bestimmungen für Abonnemente sinngemäss. Allfällige Vergünstigungen oder zusätzlichen Leistungen für Abonnent:innen (z.B. Bring-a-Friend-Aktion, Vorkaufsrecht, Vergünstigungen im YB-Fanshop und weitere Vorteile) richten sich ausschliesslich nach den jeweiligen Ankündigungen auf www.bscyb.ch. Es besteht diesbezüglich kein Rechtsanspruch.

2.2     Bestellung und Vertragsabschluss
YB bietet Käufer:innen die Möglichkeit, Einzeltickets und Abonnemente nach Massgabe dieser Ticketing-AGB online sowie an offiziellen Verkaufsstellen zu erwerben. Mit der Bestellung geben die Käufer:innen ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss ab. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung der Bestellung durch YB zustande. Sind die bestellten Plätze nach Vertragsschluss aus Gründen, die YB nicht zu vertreten hat oder aus organisatorischen bzw. sicherheitsrelevanten Gründen, nicht verfügbar, ist YB berechtigt, möglichst gleichwertige Ersatzplätze zuzuteilen. YB kann Ticketinhaber:innen aus betrieblichen, sicherheitsrelevanten oder organisatorischen Gründen sowie zur Optimierung der Sitzplatzbelegung andere Plätze derselben oder einer gleichwertigen Kategorie zuweisen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Platz besteht nicht. Sämtliche Plätze verbleiben im Verfügungsbereich von YB bzw. der Stadionbetreiberin. Umplatzierungen sind zu akzeptieren und begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung, Preisreduktion oder Entschädigung. YB behält sich vor, die Anzahl der pro Person bestellbaren Tickets oder Abonnemente jederzeit zu beschränken.

2.3     Preise, Gebühren und Zahlungsbedingungen
Massgebend sind die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise. Die Preise im Public-Bereich verstehen sich in Schweizer Franken inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer von 2.6% sowie des städtischen Sicherheitszuschlags von CHF 1.50, exklusive allfälliger Versand- oder Bearbeitungsgebühren. Die Preise im VIP- und Hospitality-Bereich verstehen sich in Schweizer Franken exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer von 8.1% und inklusive des städtischen Sicherheitszuschlags von CHF 1.50 sowie allfälliger Versand- und Bearbeitungsgebühren. YB behält sich vor, an Vorverkaufsstellen zusätzliche Bearbeitungsgebühren zu erheben. 
Bestellungen werden ausschliesslich gegen Vorauszahlung ausgeführt. Die Zahlung erfolgt mit den von YB angebotenen Zahlungsmöglichkeiten. Der Versand bzw. die Übergabe von Tickets oder Abonnementen erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang. Bei unvollständiger oder nicht fristgerechter Zahlung sowie bei ungenügender Kreditkarten- oder Kontodeckung ist YB berechtigt, Bestellungen zu stornieren, Tickets oder Abonnemente zu sperren und diese erneut zum Verkauf freizugeben. Bearbeitungskosten können den Käufer:innen belastet werden. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

2.4     Ausstellung und Nutzung von Tickets
Einzeltickets und Abonnemente können nach Wahl von YB elektronisch über die YB-Ticket-App (Mobile Ticket) oder physisch (Papierticket bzw. Saisonkarte auf Plastikkarte) ausgestellt werden. Bei Mobile Tickets wird der QR-Code in der Regel frühestens 24 Stunden vor Spielbeginn freigeschaltet. Mobile Tickets können ausschliesslich über die in der YB-Ticket-App integrierte Transfer-Funktion übertragen werden. Eine Weitergabe ausserhalb dieser Funktion, insbesondere mittels Screenshots, Fotokopien oder sonstigen Reproduktionen, ist ausgeschlossen. Die Ticketinhaber:innen sind bei Mobile Tickets selbst verantwortlich für die Funktionsfähigkeit ihres mobilen Endgeräts und der verwendeten Software, insbesondere hinsichtlich Displayfunktion, Akkuleistung, Internetverbindung sowie Kompatibilität der App. Physische Tickets werden von YB produziert und ausgeliefert. Deren Weitergabe ist ausschliesslich in physischer Form möglich. Zum Stadioneintritt berechtigt ausschliesslich der von YB bereitge-stellte und zum Zeitpunkt des Zutritts gültige QR-Code bzw. das entsprechende Originalticket. Nachahmungen, Kopien oder manipulierte Tickets berechtigen nicht zum Eintritt.

2.5     Übertragung und Weitergabe von Tickets
Einzeltickets und Abonnemente sind grundsätzlich übertragbar, sofern die vorliegenden Ticketing-AGB (inkl. Stadionordnung) mitübertragen und eingehalten werden. Bei einer Übertragung bleiben sämtliche mit dem Ticket verbundenen Bedingungen weiterhin gültig. Insbesondere bleiben Ermässigungsvoraussetzungen bestehen. Ermässigte Tickets dürfen ausschliesslich an Personen weitergegeben werden, welche über einen identischen Ermässigungsanspruch verfügen. Liegt kein entsprechender Anspruch vor, kann YB die Differenz zum regulären Ticketpreis nachverlangen oder den Zutritt verweigern. Wer Tickets an Dritte weitergibt, verpflichtet diese zur Einhaltung dieser AGB sowie der Stadionordnung. Die ursprüngliche Käuferin bzw. der ursprüngliche Käufer haften für Schäden und Verstösse, die aus der Verletzung der Verpflichtung, die Ticketing-AGB zu übertragen, oder aus einer gesetzlichen Haftungsgrundlage entstehen.

2.6     YB-Ticketbörse und Weiterveräusserung
Der Erwerb von Tickets erfolgt ausschliesslich zum privaten Gebrauch. Jede gewerbliche oder kommerzielle Weiterveräusserung, insbesondere mit Gewinnerzielungsabsicht oder über nicht autorisierte Plattformen, ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von YB untersagt. Zulässig ist die Weiterveräusserung ausschliesslich über den offiziellen Zweitmarkt von YB (YB-Ticketbörse). Die Nutzung der Ticketbörse richtet sich nach den jeweils gültigen Bedingungen von YB. Diese ergänzen die vorliegenden Ticketing-AGB und bilden integrierenden Bestandteil der Ticketnutzung. YB ist berechtigt, den Zugang zur Ticketbörse auf bestimmte Ticketarten, Spiele oder Zeitfenster zu beschränken oder die Nutzung im Einzelfall zu verweigern. Bei Verstössen gegen diese Bestimmungen kann YB Massnahmen gemäss Ziffer 5 ergreifen. Zudem ist YB berechtigt, eine Konventionalstrafe von bis zu CHF 5’000.00 geltend zu machen. 
Gesperrte oder ausserhalb der YB-Ticketbörse weiterveräusserte Tickets verlieren ihre Gültigkeit. Ein Anspruch auf Ersatz, Rückerstattung, Umtausch oder Aufwertung besteht nicht. YB übernimmt keine Verantwortung für Tickets, die über nicht autorisierte Drittplattformen, Ticketbörsen oder Auktionsplattformen erworben wurden. Der Zutritt kann in diesen Fällen verweigert werden. Die Geltendmachung der hiervor erwähnten Konventionalstrafe erfolgt zusätzlich zu weiteren zivil- oder strafrechtlichen Ansprüchen. Weitergehende Schadenersatzforderungen bleiben vorbehalten.

2.7     Lieferung, Prüfung und Reklamation
Die Zustellung von Einzeltickets und Abonnementen erfolgt elektronisch oder über einen von YB bestimmten Versanddienstleister. Versand- und Bearbeitungskosten können den Käufer:innen separat belastet werden. Die Ticketinhaber:innen sind verpflichtet, erhaltene Tickets und Abonnemente unverzüglich nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere hinsichtlich Veranstaltung, Datum, Platzkategorie, Anzahl und Preis, zu prüfen. Allfällige Beanstandungen sind YB innerhalb 24 Stunden nach Erhalt, spätestens jedoch vor Spielbeginn oder vor der Veranstaltung, mitzuteilen. Unterbleibt eine rechtzeitige Reklamation, können nachträgliche Änderungen, Ersatzleistungen oder Rücknahmen ausgeschlossen werden, sofern der Mangel bei sorgfältiger Prüfung erkennbar gewesen wäre. Tickets und Abonnemente sind sorgfältig aufzubewahren und vor Beschädigung, Verlust, Nässe, Hitze oder sonstigen Beeinträchtigungen zu schützen. Kann ein Ticket aufgrund einer Beschädigung oder Manipu-lation am Zutrittssystem nicht eingelesen werden, besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Zutritt. YB kann nach eigenem Ermessen ein Duplikat oder einen Ersatz ausstellen und hierfür eine Bearbeitungsgebühr erheben.

2.8     Rückgabe, Umtausch, Absagen und Spieländerung
Der Umtausch sowie die Rückgabe von Einzeltickets und Abonnementen sind grundsätzlich ausgeschlossen, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen sowie anderslautender Regelungen oder Entscheide von YB im Einzelfall. YB weist darauf hin, dass Spiele oder Veranstaltungen aufgrund von Entscheiden zuständiger Verbände (insbesondere SFV, SFL und UEFA), Behörden, Sicherheitsorgane oder Veranstalter kurzfristig verschoben, abgesagt, abgebrochen oder mit Einschränkungen durchgeführt werden können. Dies gilt insbesondere auch für Spiele unter teilweisem oder vollständigem Ausschluss von Zuschauer:innen, Spielortänderungen oder sonstige behördlich angeordnete Massnahmen. Die Ticketinhaber:innen sind verpflichtet, sich regelmässig über die offiziellen Kommunikationskanäle von YB, insbesondere über die Website, über allfällige Änderungen zu informieren. Bereits erworbene Tickets behalten bei einer Verschiebung grundsätzlich ihre Gültigkeit für das neu angesetzte Spieldatum. Sofern YB im Einzelfall eine Rückgabe, einen Umtausch, eine Ersatzleistung oder eine Rückerstattung zulässt, erfolgt dies ausschliesslich innerhalb der von YB kommunizierten Fristen und Bedingungen. Bearbeitungs-, Versand- und Systemgebühren werden grundsätzlich nicht zurückerstattet. Ein Anspruch auf Barauszahlung besteht nur, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder von YB ausdrücklich vorgesehen wird. Für Tickets, die über Drittanbieter oder offizielle Vorverkaufsstellen (z.B. Ticketcorner AG) erworben wurden, gelten ergänzend deren jeweilige Geschäftsbedingungen.

2.9     Verlust, Beschädigung und Ersatztickets
Bei Verlust, Vergessen oder Beschädigung von personalisierten Einzeltickets, Abonnementen oder Packages kann YB nach eigenem Ermessen ein Duplikat oder Ersatzticket ausstellen. Die Ausstellung erfolgt ausschliesslich an die ursprünglich registrierte Käuferin bzw. den ursprünglich registrierten Käufer und kann von einem Identitätsnachweis abhängig gemacht werden. Mit der Ausstellung eines Duplikats verliert das ursprüngliche Ticket automatisch seine Gültigkeit. Für die Ausstellung von Duplikaten oder Ersatztickets kann YB eine Bearbeitungsgebühr gemäss der jeweils gültigen Gebührenregelung erheben.

2.10    Ermässigungen, Ausweise und Altersregelungen
Für Tickets oder Abonnemente mit Ermässigung ist auf Verlangen ein gültiger Berechtigungsnachweis vorzulegen. YB sowie die eingesetzten Kontrollorgane sind berechtigt, beim Zutritt zum Stadion jederzeit entsprechende Ausweis- oder Berechtigungsprüfungen durchzuführen. Kann ein gültiger Nachweis nicht erbracht werden, besteht kein Anspruch auf Zutritt mit dem ermässigten Ticket. YB ist berechtigt, die Differenz zum regulären Ticketpreis nachzuverlangen oder den Zutritt zu verweigern. Massgeblicher Zeitpunkt für die Berechtigung einer Ermässigung ist: bei Einzeltickets der Veranstaltungstag, bei Abonnementen das Kaufdatum, bei Ticket oder Packages mit Vorkaufsrecht das Kaufdatum des zugrunde liegenden Abonnements. Kinder unter 6 Jahren erhalten bei Meisterschaftsspielen der Swiss Football League in Begleitung einer mindestens 16-jährigen Person freien Eintritt. Es besteht kein Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz. Ein separates Ticket ist hierfür nicht erforderlich. YB kann für einzelne Wettbewerbe oder Veranstaltungen, insbesondere Cup- oder UEFA-Spiele, eine Ticketpflicht auch für Kinder unter 6 Jahren vorsehen. Zur Alters- oder Berechtigungsprüfung ist beim Zutritt ein gültiger amtlicher oder offiziell anerkannter Nachweis vorzulegen. Kinder unter 12 Jahren erhalten nur in Begleitung einer mindestens 16-jährigen Person Zutritt zum Stadion. Unbegleitete Kinder unter 12 Jahren können vom Zutritt ausgeschlossen werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises.
 

03Zutritt zum Stadion, Sicherheit und Verhalten im Stadion

3.1     Grundsatz
Der Aufenthalt im Stadion erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und der geltenden Stadionordnung (bscyb.ch/stadionordnung) sowie auf eigenes Risiko der Besucher:innen. Der Zutritt ist nur mit einem gültigen Ticket sowie unter Einhaltung der Anweisungen der Polizei, von YB und des Sicherheitspersonals gestattet. Personen, die von zuständigen Behörden, Verbänden (insbesondere UEFA, SFV oder SFL) oder von YB selbst vom Besuch von Veranstaltungen ausgeschlossen wurden oder als Sicherheitsrisiko gelten, wird der Zutritt verweigert. Bereits ausgestellte Tickets können in diesen Fällen annulliert werden.

3.2     Sicherheitskontrollen
Alle Besucher:innen können beim Zutritt sowie im Stadionbereich Sicherheitskontrollen unterzogen werden. Der Sicherheitsdienst ist berechtigt, Personen – auch unter Einsatz technischer Hilfsmittel – darauf zu überprüfen, ob sie sich in einem Zustand befinden, der ein Sicherheitsrisiko darstellt, insbesondere aufgrund von Alkohol- oder Drogeneinfluss oder wegen des Mitführens von Waffen oder (feuer-)gefährlichen Gegenständen. Der Sicherheitsdienst ist zudem berechtigt, Bekleidungsstücke sowie mitgeführte Taschen, Rucksäcke und sonstige Behältnisse zu durchsuchen. Bei Verweigerung der Kontrolle oder der Mitwirkung an den Sicherheitsmassnahmen kann YB Massnahmen gemäss Ziffer 5 ergreifen.
Die Mitnahme von Transparenten ist nur mit vorheriger Genehmigung von YB gestattet. Die Mitnahme von Fotokameras sowie sonstigen Bild-, Film- oder Tonaufnahmegeräten zum Zweck der kommerziellen Nutzung ist untersagt. Die Mitnahme folgender Gegenstände ist im Stadion grundsätzlich verboten: Waffen, Feuerwerkskörper, Flaschen, Dosen, Rauschmittel, Tiere (Ausnahme: Assistenz-/Begleit- und Blindenhunde – Bewilligungspflichtig) sowie weitere gemäss Stadionordnung verbotene Gegenstände. Eine detaillierte Liste der verbotenen Gegenstände ist in der Stadionordnung veröffentlicht (bscyb.ch/stadionordnung).

3.3     Platzzuweisung
Alle Besucher:innen sind verpflichtet, den auf dem Ticket ausgewiesenen Platz einzunehmen und die vorgesehenen Zugänge zu nutzen. Bei Stehplatzbereichen besteht freie Platzwahl innerhalb des zugewiesenen Sektors. Aus sicherheits-, betrieblichen oder organisatorischen Gründen sowie zur Optimierung der Sitzplatzbelegung können Besucher:innen vor oder während der Veranstaltung angewiesen werden, andere Plätze einzunehmen. Entsprechende Umplatzierungen sind verbindlich. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Entschädigung.

3.4     Bild- und Tonaufnahmen
Mit dem Betreten des Stadions willigen Besucher:innen ein, dass YB sowie beauftragte Dritte Bild-, Ton- und Videoaufnahmen erstellen und diese unentgeltlich im Zusammenhang mit der Veranstaltung zeitlich, räumlich und sachlich unbegrenzt verwenden dürfen. Dies umfasst insbesondere Live-Übertragungen, Aufzeichnungen sowie redaktionelle und werbliche Nutzung.

3.5     Informations- und Datenerhebung im Stadion
Das Sammeln und/oder Übertragen und/oder Herstellen und/oder Verbreiten von Informationen oder Daten über den Spielverlauf, das Verhalten oder andere Faktoren eines Spiels, jede Art von Aufzeichnung von Audio-, Video- oder audiovisuellem Material eines Spiels (sei es mit elektronischen Geräten oder auf andere Weise) zum Zwecke von Wetten, Glücksspielen oder kommerziellen Aktivitäten, die nicht im Voraus genehmigt wurden, oder zu anderen Zwecken, die gegen diese Bedingungen verstossen, sind im Stadion strengstens untersagt, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Genehmigung oder Erlaubnis der Liga und des Klubs vor. Mobiltelefone dürfen nur für den persönlichen, privaten Gebrauch verwendet werden. Im Falle eines Verstosses gegen die vorliegenden Bedingungen kann YB Massnahmen gemäss Ziffer 5 ergreifen.
 

04Verhalten auf dem Veranstaltungsgelände und im Stadion

Personen ist es untersagt, auf dem Veranstaltungsgelände Gegenstände und Kleidungsstücke ohne vorherige Genehmigung von YB zu kommerziellen Zwecken mitzuführen, anzubieten oder zu verwenden. Gegenstände und Kleidungsstücke, die im Zusammenhang mit einem unzulässigen kommerziellen Verhalten stehen oder hierfür bestimmt sind, können vom Sicherheitspersonal sichergestellt und bis zum Ende der Veranstaltung verwahrt werden. Eine Rückgabe erfolgt nach Kontrolle oder gemäss den Anweisungen von YB. Bei Zuwiderhandlung kann YB eine Konventionalstrafe von bis zu CHF 7’000.00 erheben. Weitergehende zivil- oder strafrechtliche Schritte bleiben vorbehalten.

Das Betreten des Spielfeldes, des Innenraums (inkl. Spielfeldumgang) sowie technischer oder betrieblicher Bereiche ist strengstens untersagt. Dieses Verbot besteht gestützt auf die Stadionordnung sowie auf behördliche bzw. gerichtliche Anordnungen und Verbote. Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot können mit einer Busse von bis zu CHF 2’000.00 (exkl. allfälligem Schadenersatz) geahndet werden. Weitergehende Massnahmen gemäss Ziffer 5 bleiben vorbehalten.
 

05Sanktionen

Bei Verstössen gegen diese Ticketing-AGB, die Stadionordnung, behördliche Vorgaben oder Weisungen von YB, Polizei oder Sicherheitspersonal ist YB berechtigt, geeignete Massnahmen zur Wahrung der Sicherheit und Ordnung zu ergreifen. YB ist insbesondere berechtigt: den Zutritt zum Stadion zu verweigern; Personen aus dem Stadion zu verweisen; Tickets zu sperren, zu deaktivieren oder ersatzlos zu entziehen; Benutzerkonten vorübergehend oder dauerhaft zu sperren; Personen vom zukünftigen Ticketbezug auszuschliessen; Stadionverbote auszusprechen; Gegenstände sicherzustellen oder vorübergehend in Verwahrung zu nehmen.
In sämtlichen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises, auf Ersatzleistungen oder auf Entschädigung. Weitergehende zivil- oder strafrechtliche Schritte sowie Schadenersatzforderungen von YB bleiben ausdrücklich vorbehalten. Im Falle der Aussprache eines Stadionverbots kann YB zur Deckung der Ermittlungs-, Kontroll- und Administrativkosten eine pauschale Umtriebsentschädigung von bis zu CHF 500.00 erheben.
 

06Haftungsausschluss

Soweit gesetzlich zulässig, haftet YB ausschliesslich für Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten von YB oder deren Hilfspersonen verursacht wurden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
 

07Datenschutz

Mit dem Erwerb eines Tickets nehmen die Käufer:innen zur Kenntnis, dass personenbezogene Daten durch YB unter Einhaltung der anwendbaren Datenschutzgesetzgebung sowie der jeweils gültigen Datenschutzerklärung von YB (bscyb.ch/datenschutz) bearbeitet werden. Die Bearbeitung erfolgt insbesondere zum Zweck der Abwicklung des Ticketkaufs, der Durchführung der Veranstaltung sowie zur Kundenkommunikation. Soweit gesetzlich zulässig, können die Daten zudem zu Marketingzwecken von YB verwendet werden. Die Ticketinhaber:innen können einer solchen Verwendung jederzeit widersprechen. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt ausschliesslich, soweit dies für die Vertragsabwicklung, den Betrieb des Ticketingsystems, Sicherheitsmassnahmen oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist.
 

08Salvatorische Klausel und Änderung der Ticketing-AGB

Sollte eine Bestimmung dieser Ticketing-AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. YB kann diese Ticketing-AGB aus sachlichen Gründen, insbesondere aufgrund rechtlicher, technischer oder organisatorischer Änderungen, anpassen. Änderungen werden den Ticketinhaber:innen in geeigneter Form bekanntgegeben. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf bscyb.ch/agb abrufbar oder auf Anfrage erhältlich.

09Gerichtsstand und anwendbares Recht

Auf diese Ticketing-AGB und die darauf basierenden Vertragsverhältnisse ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bern, Schweiz.
 

10Impressum

BSC YOUNG BOYS AG, Papiermühlestrasse 71, Postfach, 3000 Bern 22
T 031 344 88 88 | F 031 344 88 89 | info@bscyb.ch | www.bscyb.ch

Bern, Juli 2026