2.1 Einzeltickets
Mit dem Kauf eines Einzeltickets erwirbt die Käuferin oder der Käufer das Recht auf den Besuch eines Spiels des BSC YOUNG BOYS in der bezeichneten Kategorie, das in der angegebenen Zeit stattfindet. Im Falle von Spiel- oder Vorstellungsabsagen, -ausfällen, -abbrüchen, und/oder Spielen unter teilweisen oder ganzem Ausschluss von Zuschauenden, die nicht direkt durch YB veranlasst werden, besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Teilersatz des Kaufpreises und kein Rückgabe- oder Umtauschrecht. Im Falle einer Spielverschiebung gilt Ziffer 2.9 nachfolgend.
2.2 Abonnemente | Packages
Mit dem Kauf eines Abonnements (Dauerkarte) oder eines Packages erwirbt die Ticketinhaberin oder der Ticketinhaber das Recht auf den Besuch der Spiele des BSC YOUNG BOYS oder von Veranstaltungen der bezeichneten Kategorie, die in der definierten Zeit stattfinden. Unter Package sind mehrere Einzeltickets zu verstehen, die von den Kunden, allenfalls vergünstigt und/oder mit zusätzlichen Leistungen, nur zusammen, d.h. im Bündel, erworben werden können. Wo nachfolgend nicht ausdrücklich anders vermerkt, gelten für Packages die Bestimmungen wie für die Abonnemente. Im Falle von Spiel- oder Veranstaltungsabsagen, -ausfällen, -abbrüchen, -verschiebungen und/oder Spielen unter teilweisen oder ganzen Ausschluss von Zuschauenden, die nicht direkt durch YB veranlasst werden, besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Teilersatz des Kaufpreises und kein Rückgabe- oder Umtauschrecht. Allfällige Vergünstigungen oder weitergehende Leistungen für Saisonkarteninhaber:innen (z.B. Bring-a-Friend-Aktion, Vorkaufsrecht, Vergünstigungen im YB-Fanshop, etc.) richten sich ausschliesslich nach den jeweiligen Ankündigungen auf der offiziellen Website
bscyb.ch. Es besteht diesbezüglich jedoch kein Rechtsanspruch.
2.3 Vertragsschluss | Bestellung | Ticketbezug
YB bietet ihren Nutzer:innen (Kunden) die Möglichkeit, Einzeltickets/Abonnemente nach Massgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an verschiedenen Verkaufsstellen und über das Internet zu erwerben. Das Angebot zum Vertragsabschluss geht jeweils von den Kunden aus, indem die Kundin oder der Kunde eine Bestellung an YB abgibt und eine Zahlung bzw. einen Zahlungsauftrag auslöst. Der eigentliche Vertragsabschluss zwischen den Kunden und YB erfolgt anschliessend mit der Bestätigung der Bestellung durch YB bzw. durch das Versenden oder durch die Übergabe des Einzeltickets/Abonnements. Für den Fall, dass sich nach der Bestellung ergeben sollte, dass die bestellten Plätze nicht oder nicht mehr verfügbar sind, behält sich YB vor, den Ticketkäufer:innen bei Verfügbarkeit andere und möglichst gleichwertige Plätze wie die bestellten anzubieten. Den Ticketkäufer:innen steht in diesem Fall ein umgehend auszuübendes Recht zu, das Angebot anzunehmen oder abzulehnen. YB behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen jederzeit eine Maximalanzahl der bestellbaren Tickets oder Abonnemente zu bestimmen.
2.4 Preise & Gebühren
Massgebend sind die am Tag der Bestellung gültigen Preise. Die Preise im Public-Bereich sind auf der offiziellen Webseite
bscyb.ch ersichtlich und verstehen sich in Schweizer Franken, inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer von 2.6% und dem städtischen Sicherheitszuschlag von CHF 1.50 sowie exklusive einer allfälligen Versand- und/oder Bearbeitungsgebühr. YB behält sich vor, an den Vorverkaufsstellen eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr zu erheben. Die Preise im VIP-/Hospitality-Bereich sind auf der offiziellen Webseite
bscyb.ch ersichtlich. Diese Preise verstehen sich in Schweizer Franken, exklusive Mehrwertsteuer von 8.1% und inklusive dem städtischen Sicherheitszuschlag von CHF 1.50 sowie Versand- und/oder Bearbeitungsgebühr.
2.5 Zahlungsbedingungen
Bestellungen werden nur gegen Vorauszahlung ausgeführt (mit den von YB zur Verfügungen gestellten Zahlungsmöglichkeiten, wie z.B. Kreditkarte oder Barzahlung, etc.). Der Ticket-/Abonnementsversand bzw. die Ticket-/Abonnementsübergabe erfolgt jedoch immer erst nach Eingang der vollständigen Zahlung bei YB. Bei unvollständigen oder nicht fristgerechten Zahlungen oder bei nicht ausreichender Kreditkarten- oder Kontodeckung, ist YB berechtigt, unbezahlte Einzeltickets/Abonnemente zu stornieren bzw. die Bestellung ersatzlos zu streichen und/oder die Einzeltickets/Abonnemente zu sperren und diese wieder für den Verkauf freizugeben. Die Überwälzung der Bearbeitungskosten an die Kunden sowie die Geltendmachung von Ersatz des weiteren Schadens bleibt für diese Fälle ausdrücklich vorbehalten.
2.6 Ticketnutzungsbedingungen
Einzeltickets und Abonnemente werden grundsätzlich elektronisch via YB Ticket-App (Mobile Ticket) oder physisch (Papiertickets/Plastikkarte für Saisonkarte) ausgestellt. Wenn Einzeltickets/Abonnemente in die YB Ticket-App ausgeliefert werden, wird das Ticket frühestens 24 Stunden vor Spielbeginn aktiviert (Aktivierung des QR-Codes). Das Ticket kann mit Hilfe der integrierten Transfer-Funktion an einen anderen Kontakt elektronisch übertragen (transferiert) werden. Andere Übertragungsarten (Bildschirmfotos) sind nicht möglich. Bei Mobile Tickets sind die Kund:innen selber für die Funktionstüchtigkeit ihres Smartphones (intaktes Display ohne erhebliche Kratzer, Helligkeit des Displays, Internetverbindung, Akkuleistung, etc.) verantwortlich. Physische Tickets werden durch YB gedruckt und ausgeliefert. Physische Tickets können nur physisch übertragen werden. Nachahmungen, Kopien und Fotos berechtigen nicht zum Stadioneintritt. Nur das Originaldokument mit dem aktuell gültigen QR-Code berechtigt zum Stadioneintritt.
2.7 Lieferung und Gefahrenübergang | Reklamation
YB liefert mit dem Beförderungsmittel seiner Wahl auf Kosten und Gefahr der bestellenden Person. Die Ticketinhaberin oder der Ticketinhaber ist verpflichtet, die Einzeltickets/Abonnemente sofort nach Zugang auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Sitz-/Stehplatz, Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort zu prüfen. Eine Reklamation hat unverzüglich zu erfolgen. Erfolgt eine Reklamation nicht sofort nach Erhalt des Einzeltickets/Abonnements durch die Käufer:innen besteht kein Anspruch mehr auf Rücknahme oder Neubestellung der Einzeltickets/Abonnemente. Die Ticketinhaberin oder der Ticketinhaber ist verpflichtet, das Einzelticket/Abonnement entsprechend vor Schmutz, Nässe, Wärme oder anderen negativen Einflüssen vor einer Beschädigung zu schützen. Kann das Ticket aufgrund einer Beschädigung beim Drehkreuz nicht gescannt oder eingelesen werden, kann eine Gebühr für ein Duplikat/Nachdruck erhoben werden.
2.8 Umtausch und Rückgabe
Rückgabe oder Umtausch der Einzeltickets oder Abonnemente ist grundsätzlich ausgeschlossen. Vorbehalten bleibt die Rückgabe bei Verschiebung einer Veranstaltung.
2.9 Verschiebungen von Spielen oder Vorstellungen
YB weist darauf hin, dass die UEFA, der Schweizerische Fussballverband (SFV), die Swiss Football League (SFL) und die Bewilligungsbehörde der Stadt Bern die Möglichkeit haben, Spiele auch kurzfristig zu verschieben oder abzusagen. Aus diesem Grund bitten wir die Ticketinhaber:innen sich regelmässig auf
bscyb.ch über allfällige Spielplanänderungen zu informieren. Bereits erworbene und mit dem alten Spieldatum bedruckte Tickets behalten die Gültigkeit für das neue Spieldatum. Es besteht die Möglichkeit, bereits vollständig bezahlte Tickets bis fünf Arbeitstage nach Publikation der Verschiebung auf
bscyb.ch, spätestens aber bis drei Arbeitstage vor dem neuen Spieldatum gegen Erstattung des Kaufpreises (abzüglich Gebühren) zurückzugeben oder unter Verfügbarkeit für ein anderes Spiel umzutauschen. Beim Kauf der Einzeltickets über die Ticketcorner AG, gelten die AGB der Ticketcorner AG (
ticketcorner.ch).
2.10 Verlorene oder vergessene Einzeltickets/Abonnemente/Packages
Verlorene oder vergessene Einzeltickets/Abonnemente können, sofern diese personalisiert erworben wurden, durch ein Duplikat ersetzt werden. Für ein Duplikat eines Einzeltickets wird eine Gebühr von CHF 5.00, für ein Duplikat eines Abonnements, sofern dieses verloren wurde, eine Gebühr von CHF 20.00, und wenn dasselbe vergessen wurde, eine Gebühr von CHF 5.00 für ein Ersatzticket erhoben. Duplikate werden nur dem/der ursprünglichen Ticketkäufer:in ausgestellt.
2.11 Ausweise und Ausweiskontrolle
Bei ermässigten Einzeltickets/Abonnemente wird beim Stadioneingang eine Ausweiskontrolle durchgeführt. Der Spieltag gilt bei den Einzeltickets als Stichtag für eine allfällige Ermässigung. Bei den Abonnemente gilt als Stichdatum immer das erste Spiel, welches nach dem Kauf mit dem Abonnement besucht werden kann. Bei Einzeltickets oder Packages, welche mit einem Vorkaufsrecht erworben wurden, gilt das Kaufdatum des Abonnements als Stichtag. Für Saisonkarten welche vor der Saison erworben werden, gilt das Stichdatum 31.07. Kinder unter 6 Jahren haben bei Meisterschaftsspiele der Schweizer Super League im ganzen Stadion in Begleitung einer erwachsenen Person freien Eintritt (kein Sitzplatzanspruch). Ein Einzelticket/Abonnement ist nicht notwendig. Ein entsprechender Ausweis zur Altersbestätigung muss beim Einlass ins Stadion durch die Begleitperson vorgewiesen werden. Eine Ticketpflicht kann bei Spielen ausserhalb der Meisterschaft (z.B. Schweizer Cup oder UEFA-Spiele) eingeführt werden. Als Ausweis gilt ein amtlicher Ausweis oder der Führerausweis. Bei der Ermässigung für IV-Bezüger:innen muss ein gültiger IV-Ausweis vorgewiesen werden. Ohne entsprechenden, gültigen Ausweis wird der Stadionzutritt verweigert.