Am 10. Mai 2007 hat die V+F AG für Sportwerbung beim zuständigen Gericht eine Klage mit einem vertraglichen Schadenersatzpotenzial von über CHF 10 Mio. eingereicht. Angedroht wurden weitere ausservertragliche Schadenersatzforderungen von über CHF 2 Mio. Das Stade de Suisse wurde am 3. März 2009 vor dem Berner Handelsgericht zu einer Schadenersatzzahlung von CHF 1,1 Mio. für die Saison 2007/08 verurteilt. Dieses Urteil wurde vor dem Bundesgericht erfolgreich angefochten: Das Bundesgericht wies das Handelsgericht an, die Schadenersatzzahlung zu reduzieren. Aufgrund der bundesgerichtlichen Anweisungen hat das Berner Handelsgericht am 5. August 2010 den Parteien einen Vergleichsvorschlag unterbreitet. Dieser wurde von den Parteien genehmigt und sieht folgendes vor: - YB muss per Saldo aller Ansprüche für sämtliche Saisons (2007-2012) CHF 3‘567‘222 entrichten, wobei der bereits bezahlte Betrag von CHF 1,1 Mio. in Abzug kommt. - Der Restbetrag ist in zwei gleichen Raten Ende September 2010 und Ende Juli 2011 zu bezahlen. - Die Gerichts- und Parteikosten werden von den Parteien je hälftig getragen. Die V+F AG für Sportwerbung hat ihre Schadenersatzklage eingereicht, nachdem das Stade de Suisse den langfristig abgeschlossenen Vermarktungsvertrag unzulässig gekündigt hatte. Diese Kündigung wurde vom Handelsgericht und auch vom Bundesgericht als ungerechtfertigt qualifiziert, was zu Schadenersatzansprüchen der V+F AG für Sportwerbung führte. Die Organe des Stade de Suisse sind erleichtert, dass damit eine alte Pendenz einvernehmlich geregelt werden konnte. [as]