05.06.15 Swiss Football League
Die Klubs haben an der ausserordentlichen GV der SFL beschlossen, die Eintrittspreise im Gastsektor einheitlich zu regeln. Weiter stellten die Klubs neue Regeln für ausgeliehene Spieler auf und beschränkten die Dauer für Stadion-Ausnahmebewilligungen.

Die Entwicklung der Ticketpreise für Gastsektoren sorgte im Verlauf der letzten Jahre bei den Fankurven wiederholt für Unmut und führte zu gemeinsamen Protestaktionen. Die Swiss Football League hat den Wunsch nach einer einheitlichen Regelung zur Kenntnis genommen und einen Vorschlag zur Aufnahme dieser Regelung in die Reglemente erarbeitet.

Anlässlich der ausserordentlichen Generalversammlung beschlossen die Klubvertreter nun, diesen Vorschlag anzunehmen und die Preise für Eintrittskarten der Anhänger des Gastklubs im Sicherheitsreglement der SFL wie folgt festzulegen:

•    25 Franken für Erwachsene
•    20 Franken für Jugendliche, Lehrlinge/Studenten und IV/AHV-Bezüger.

Die Klubs sind angehalten, diesen Beschluss auf die Saison 2015/16 hin umzusetzen.

Leihspieler müssen auch gegen Stammklub eingesetzt werden
Einer weiteren Reglementsanpassung stimmten die SFL-Klubs im Qualifikationsreglement zu. Ab sofort ist es verboten, in Leihverträgen die Klausel einzufügen, die es dem ausgeliehenen Spieler untersagt, gegen seinen Stammklub zu spielen. Das Verbot der bisher gängigen Praxis wirkt einer möglichen Verfälschung des Wettbewerbs entgegen und steigert die Integrität der Meisterschaft.

Ausnahmebewilligung für Stadien noch maximal für fünf Jahre
Bereits bisher sieht das Reglement für die Lizenzerteilung vor, dass einem Klub eine Ausnahmebewilligung für ein den Anforderungen nicht genügendes Stadion nur erteilt werden kann, wenn der Lizenzbewerber gleichzeitig mit dem Lizenzgesuch ein Baugesuch für den Umbau des bisher benutzten Stadions oder für einen Stadionneubau einreicht, welches die Anforderungen der geforderten Lizenz erfüllt. Nun wird diese Bestimmung verschärft, indem die Erteilung dieser Ausnahmebewilligung auf höchstens fünf Jahre beschränkt wird.

Durch diese Befristung auf fünf Jahre soll die willentliche Verzögerung oder die lediglich taktische Einreichung von Bauprojekten verhindert werden. Für Klubs, die mit der Ausnahmebewilligung den Aufstieg in eine höhere Meisterschaft erreichen wollen, beginnt die Fünfjahresfrist zu laufen, wenn der Klub diesen Aufstieg erstmalig geschafft hat.

Zur Meldung

[sfl]




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