15.06.09

Der BSC Young Boys nimmt erneut Stellung zum Urteil der Swiss Football League (SFL) betreffend den Vorfall im Anschluss an das Meisterschaftsspiel zwischen dem BSC Young Boys und Neuchâtel Xamax vom 23. April 2009.

Information für Besitzer von Jahreskarten im Sektor D

Wir haben Verständnis für Ihren Unmut und bedauern die Umstände sehr, die dazu führen, dass
Ihnen der Besuch des ersten Meisterschaftsspiels der Saison 2009/10 nicht möglich sein wird. Es
ist uns aber leider nicht möglich und auch nicht erlaubt, an dieser Situation etwas zu ändern. Dies
aus folgenden Gründen:

Die Swiss Football League (SFL) bestraft ungebührliches Verhalten der Zuschauer grundsätzlich
mit Bussen für die Klubs. Bei schweren Verstössen können auch Stadionsperren verfügt werden.
Angriffe auf den Schiedsrichter gelten als schwerer Verstoss gegen das Gebot des gebührlichen
Zuschauerverhaltens. Die Disziplinarbehörden der SFL bestrafen solche Angriffe regelmässig mit
der Sperrung eines Sektors oder einer Kurve eines Stadions. Das Urteil der Disziplinarkommission
der SFL ist deshalb korrekt und ein Weiterzug an die obere Instanz wäre unangebracht gewesen.
Die Disziplinarkommission hält in ihrem Urteil fest, dass mit der Busse der Klub bestraft werden
soll, mit der Teilsperre des Stadions aber die verantwortlichen Fans für ihr unakzeptables Verhalten.
Die Sperrung des Sektors D soll also nach dem Wunsch der Disziplinarkommission der SFL
explizit die Fans treffen. So verlangt die Kommission denn auch, dass YB dafür zu sorgen hat,
dass die Zuschauer aus dem Sektor D beim betreffenden Spiel nicht in andere Sektoren des
Stadions eingelassen werden. Es ist uns unter diesen Umständen nicht möglich, Ihnen Einlass am
betreffenden Spiel zu gewähren, Ersatztickets für ein anderes Spiel auszustellen oder den
(anteilmässigen) Kaufpreis für das Ticket des betroffenen Spiels zu erstatten. Ein solches Vorgehen
liefe dem Urteil der Disziplinarkommission der SFL zuwider, an das wir strikte gebunden
sind.

Unsere Haltung entspricht im Übrigen nicht nur dem Urteil der Disziplinarkommission der SFL,
sondern auch unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für das Ticketing. Wie Sie der
Ziffer 10 der AGB entnehmen, dürfen Personen, die durch die zuständigen Behörden oder Sportverbände
vom Besuch von Fussballspielen ausgeschlossen sind, keine Tickets erhalten, und
etwaige bestehende Tickets werden annulliert, ohne dass daraus ein Anrecht auf Rückerstattung
entsteht. Als Inhaber eines Tickets bzw. Abonnements für den Sektor D gehören Sie zu denjenigen
Personen, welche durch die Disziplinarkommission der SFL vom Besuch des ersten Meisterschaftsspiels
ausgeschlossen sind, und Ihr Ticket bzw. Abonnement für dieses Spiel gilt als
annulliert, ohne dass Sie daraus einen Rückerstattungsanspruch geltend machen können.
Es tut uns leid, Ihnen keinen besseren Bescheid geben zu können, und wir möchten Ihnen an
dieser Stelle noch einmal unser Bedauern über den Vorfall und dessen Folgen für Sie persönlich
ausdrücken. Wir danken für Ihr Verständnis.

BSC Young Boys



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