Vier Klubs aus der Super League (SL) und sieben Klubs aus der Challenge League (ChL) hatten in der 1. Instanz die beantragte Lizenz für die kommende Spielzeit 2012/13 nicht erhalten. In den meisten Fällen waren nicht erfüllte Lizenzkriterien im finanziellen Bereich für die Lizenzverweigerung ausschlaggebend. In verschiedenen Fällen aus der ChL erachtete die Kommission die infrastrukturellen Kriterien als nicht erfüllt. Sowohl die Lizenzkommission als 1. Instanz, wie auch die Rekursinstanz für Lizenzen wandten im Lichte der Vorkommnisse der abgelaufenen Saison die verschärften Lizenzbestimmungen sehr streng an. Dies führte zu elf Verweigerungen in der 1. Instanz. Weil der SC Kriens den Rekurs im Verlauf des Verfahrens zurückzog, hatte die Rekursinstanz insgesamt zehn Lizenzanträge und einen Rekurs gegen Auflagen der Lizenzkommission zu beurteilen. Alle Klubs konnten der Rekursinstanz in der zur Verfügung stehenden Zeit die erforderlichen Unterlagen und Bestätigungen präsentieren und erhielten in der 2. Instanz die beantragte Lizenz zugesprochen. Besonders zu erwähnen ist das Dossier des Servette FC. Den Verantwortlichen des Klubs gelang es, trotz schwierigster Umstände der Rekursinstanz für Lizenzen nachzuweisen, dass alle Lizenzkriterien erfüllt sind. Dem Klub wurde somit die beantragte Lizenz I erteilt, dies jedoch unter strengen Auflagen. Der Klub wird somit in der nächsten Saison die Qualifikationsspiele für die Europa League bestreiten können. Folgende Lizenzen für die Saison 2012/13 wurden in der 2. Instanz erteilt: Lizenz I Servette FC FC Sion BSC Young Boys FC Zürich Lizenz II AC Bellinzona FC Lugano Lizenz III FC Biel-Bienne FC Chiasso Etoile Carouge FC Winterthur Verzicht: SC Kriens Eine Lizenz I ist nötig für die Teilnahme an den UEFA-Wettbewerben und berechtigt zur Teilnahme an der Super League. Für letztere genügt auch eine Lizenz II, sie wird typischerweise von den Aufstiegskandidaten aus der ChL beantragt. Mit einer Lizenz III kann ein Klub in der Challenge League antreten. www.football.ch [sfl]