Die Lizenzkommission der SFL beurteilte als erste Instanz im Lizenzierungsverfahren für die Saison 2015/16 die Dossiers von 23 Lizenzbewerbern (20 Klubs der SFL sowie 3 Aufstiegsaspiranten aus der Promotion League). Sie prüfte während drei Tagen die rechtlichen, infrastrukturellen, sportlichen, administrativen, finanziellen und sicherheitsspezifischen Kriterien der umfangreichen Dossiers.
10 RSL- und 7 BCL-Klubs erhalten Lizenz Die Kommission erteilte schliesslich allen 10 Klubs der RSL die beantragte Lizenz. In der BCL erfüllten 7 von 10 Klubs die Anforderungen für die Saison 2015/16. Einzig dem FC Chiasso, dem FC Le Mont LS und dem Servette FC verweigerte die Lizenzkommission die Spielberechtigung. Die drei Klubs haben die Möglichkeit, innert fünf Tagen Rekurs einzulegen. Die Entscheide der zweiten Instanz werden am 1. Juni 2015 kommuniziert.
Aus der BCL sind nach dem Entscheid der Lizenzkommission der FC Lugano und der FC Lausanne-Sport im Besitz der Lizenz II, die für einen Aufstieg in die RSL notwendig ist. Andere BCL-Klubs, die anstelle der beantragten Lizenz II nur mit einer Lizenz für die BCL (Lizenz III) ausgestattet wurden, können sich ebenfalls an die Rekursinstanz für Lizenzen wenden.
Ein Klub kann in die BCL aufsteigen Aus der Promotion League erhält einzig Neuchâtel Xamax FCS die Lizenz für die BCL. Der Klub aus Neuenburg, der auf sportlichem Weg kurz vor dem definitiven Aufstieg steht, erfüllte die Kriterien für die Lizenz III. Die weiteren Aspiranten aus der Promotion League zogen ihre Lizenzgesuche zurück.
Die Lizenz I ist erforderlich für die Teilnahme an den UEFA-Wettbewerben und berechtigt zur Teilnahme an der Raiffeisen Super League. Für letztere genügt auch eine Lizenz II, sie wird typischerweise von den Aufstiegskandidaten aus der BCL beantragt. Mit einer Lizenz III kann ein Klub in der Brack.ch Challenge League antreten.