06.10.13 RICHTIGSTELLUNG
Stellungnahme des BSC Young Boys zur Berichterstattung im heutigen SonntagsBlick zum "Fall Bickel"

Diese Berichterstattung ist irreführend, tatsachenwidrig und persönlichkeitsverletzend.

In dieser Angelegenheit sind zwei Verfahren hängig - eine Zivilklage von Fredy Bickel und Andy Rihs gegen Ringier vor Handelsgericht Zürich, bei der es unter anderem um den bereits 2004 und heute wieder publizierten Vorwurf gegen Fredy Bickel geht, und eine Strafuntersuchung durch die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich wegen versuchter Erpressung von Fredy Bickel. Ringier hat sich indessen entschieden, während den noch laufenden Untersuchungen mit selektiver und einseitiger Berichterstattung gegen Fredy Bickel Partei zu ergreifen und ihn mit weiteren Verunglimpfungen zu überziehen.

Aufgrund der heutigen Berichte im SonntagsBlick sehen wir uns zu einer Richtigstellung der gröbsten Fehler gezwungen.

1. Entgegen der neuerlichen, schon im Juli 2004 und im Januar 2013 erhobenen (Fehl-)Behauptung des SonntagsBlick hat Fredy Bickel nicht gelogen, als er im Dezember 2002 erklärte, dass keine Verbindlichkeiten von YB mit dem Spielervermittler P.B. eingegangen wurden. Der im Blick im Juli 2004 unter noch zu klärenden Umständen abgedruckte Brief trug zwar wahrscheinlich seine Unterschrift, begründete aber keine wirksamen Verpflichtungen: Einerseits wurde er dem Spielervermittler nicht ausgehändigt, andererseits fehlte jegliche Gegenleistung des Spielervermittlers. Dieser selber hatte zu Handen von YB unterschriftlich am 18. Dezember 2002 erklärt, über keine Ansprüche gegen YB aus diesem in Verhandlung stehenden Geschäft zu verfügen.

2. Unwahr ist im Übrigen die im SonntagsBlick erhobene Behauptung, Fredy Bickel habe bisher die Existenz dieses unterschriebenen Briefes abgestritten. Fredy Bickel hat bereits 2004 bestätigt, dass es diesen unterschriebenen Brief geben musste, falls es keine Fälschung sei. Von einer neuen Aussage oder gar einem Geständnis Bickels kann keine Rede sein, abgesehen davon, dass es vor der Staatsanwaltschaft IV gar nicht um diese Frage geht. Auch in der Persönlichkeitsverletzungsklage gegen Ringier wird der Umstand der Existenz dieses Briefes (den der Spielervermittler nach eigener Angabe vor der damaligen Hausdurchsuchung im Dezember 2002 aus dem Büro von Fredy Bickel entwendet haben soll) nicht bestritten; vielmehr wurde die Klage im Wissen um diesen Umstand sorgfältig geprüft und eingereicht.

Generell hoffen wir, dass diese ungebührliche Prozess-PR von Ringier aufhört und abgewartet wird, bis die Ergebnisse der Gerichtsverfahren vorliegen.



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