Die Lizenzkommission der Swiss Football League (SFL) hat dem BSC Young Boys in erster Instanz die Lizenz für die Saison 2013/14 erteilt. Medienmitteilung der Swiss Football League: Sieben Klubs erhalten in erster Instanz keine Lizenz Die Lizenzkommission der Swiss Football League (SFL) verweigert in erster Instanz zwei Klubs der Raiffeisen Super League (RSL) und vier Klubs der Challenge League (ChL). Als erste Instanz im Lizenzierungsverfahren für die Saison 2013/14 beurteilte die Lizenzkommission der SFL die umfangreichen Dossiers von 22 Lizenzbewerbern (20 Klubs der SFL sowie zwei Aufstiegsaspiranten aus der Ersten Liga Promotion). Aufgrund der Ereignisse in den letzten beiden Spielzeiten, in denen verschiedene Klubs in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerieten, fokussierte sich die Kommission noch stärker auf die finanziellen Kriterien. Ein weiterer zentraler Punkt war die Erfüllung der infrastrukturellen Anforderungen. Erstmals mussten die Klubs zudem im Rahmen der Lizenzunterlagen ein Fanarbeitskonzept einreichen, zudem wurden im Bereich der Sicherheit Anpassungen vorgenommen. So muss beispielsweise auf die neue Saison hin in der Raiffeisen Super League ein Ballfangnetz installiert und die Anzahl der Drehkreuze/Drehsperren erhöht werden. Die Kommission verweigerte nach eingehender Prüfung der Unterlagen dem FC Lausanne-Sport sowie dem Servette FC die beantragte Lizenz für die Teilnahme an der Raiffeisen Super League der kommenden Saison. Die AC Bellinzona, der FC Chiasso, der FC Lugano und der FC Wohlen erhalten erstinstanzlich keine Spielberechtigung für die Challenge League der Saison 2013/14. Das gleiche Verdikt ereilt den Aufstiegsaspiranten YF Juventus ZH aus der Ersten Liga Promotion. Die Lizenzverweigerungen erfolgten fast durchgehend wegen nicht erfüllter finanzieller Kriterien, beispielweise wegen überfälligen Verbindlichkeiten oder nicht nachvollziehbaren Budgetposten. Die betroffenen Klubs können gegen den Entscheid der Lizenzkommission innerhalb von fünf Tagen bei der nächsten Instanz einen Rekurs einreichen. Die Entscheide der Rekursinstanz für Lizenzen der SFL werden am 3. Juni 2013 kommuniziert. Ein Grossteil der 15 Klubs, die von der ersten Instanz eine Lizenz zugesprochen erhalten, müssen sich an strenge Auflagen halten, die während der Saison durch den Licensing Manager überprüft werden. Folgende Lizenzen für die Saison 2013/14 wurden erteilt: Lizenz I oder II: FC Basel 1893 Grasshopper Club Zürich FC Luzern FC Sion FC St. Gallen FC Thun BSC Young Boys FC Zürich FC Aarau FC Vaduz Lizenz III: FC Biel-Bienne FC Locarno FC Wil 1900 FC Winterthur FC Schaffhausen Die Lizenz I ist erforderlich für die Teilnahme an den UEFA-Wettbewerben und berechtigt zur Teilnahme an der Raiffeisen Super League. Für letztere genügt auch eine Lizenz II, sie wird typischerweise von den Aufstiegskandidaten aus der ChL beantragt. Mit einer Lizenz III kann ein Klub in der Challenge League antreten. Swiss Football League [sfl]