Die Swiss Football League hat ihre Entscheide zu den Vorfällen anlässlich des Spiels YB - Basel vom 27. September 2008 gefällt und heute wie folgt kommuniziert:
«Bussen wegen Pyro-Aktionen beim Spiel FCB - BSC YB vom 27.9.2008
Die dreiköpfige Sicherheitskammer der Disziplinarkommission der SFL hat ihre Entscheide zu den Pyro-Aktionen im Stadion anlässlich des Spiels FC Basel 1893 gegen den BSC Young Boys vom 27. September 2008 gefällt. Der Heimklub wird mit einer Busse in Höhe von Fr. 12'000, der Gastklub mit Fr. 50'000 bestraft. Die Urteile können innert fünf Tagen beim Rekursgericht der SFL angefochten werden.
Die Prüfung des Sachverhaltes erfolgte anhand des unabhängigen Sicherheitsberichtes, der Stellungnahmen der Klubs (schriftlich und mündlich im Rahmen einer Verhandlung) und eines Zeugen sowie anhand von Videomaterial. Folgender Sachverhalt wurde dabei ermittelt:
Anlässlich des Spiels zündeten zunächst Zuschauer im Basler Sektor bengalische Fackeln und einen Rauchkörper. Eine Viertelstunde vor Schluss der Partie wurden dann im Sektor der Gästefans ein Knallkörper gezündet und in der Folge mehr als 18 bengalische Fackeln abgebrannt. Diese Fackeln wurden zum Teil in den darunter liegenden Stadionbereich geworfen. Dabei handelte es sich um einen ebenfalls für Berner Fans reservierten Sektor, wobei sich die Fans vor der besagten Aktion in die hinteren Sitzreihen zurückgezogen hatten.
Eine Fackel allerdings landete in einem Sektor mit Basler Fans. Eine in der Beweisabnahme eingereichte Videosequenz zum Vorfall zeigt allerdings klar, dass die Fackel nicht gezielt in den Sektor geworfen wurde. Vielmehr wurde sie ungeschickt fallen gelassen, prallte auf die Mauer des Marathon-Tores und von dort in den daneben liegenden Sektor mit Basler Fans.
In diesem wesentlichen Punkt unterscheidet sich der vorliegende Fall klar von den Fackelwürfen anlässlich des Spieles FC Basel 1893 – FC Zürich vom 2. Mai 2008, die zur Sanktionierung der Zürcher mit zwei Spielen vor leeren Rängen («Geisterspiele») geführt hatten. Aufgrund der Beweismittel konnte dort klar ermittelt werden, dass die Zürcher Zuschauer absichtlich und gezielt mehrere Fackeln in einen gut gefüllten Basler Sektor geworfen hatten.
Zum vorliegenden Fall gilt es ferner festzuhalten, dass dem FC Basel 1893 als Heimklub im unabhängigen Sicherheitsbericht keine Mängel in der Organisation des Spiels vorgeworfen werden. Auch gegen den BSC Young Boys werden keine Versäumnisse bezüglich seiner Pflichten als Gastklub vorgebracht.
Beide Klubs haften jedoch kausal für das Fehlverhalten der ihnen zurechenbaren Zuschauer. Diese «Kausalhaftung» ist in den Statuten des Schweizerischen Fussballverbandes (SFV) verankert (Art. 59 Ziff. 3 Abs. 1 bis 3) und wird von den Disziplinarbehörden in konstanter Praxis angewendet.»
[sfl][sst]